Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)

Erfahren Sie alles Wichtige über die Unternehmergesellschaft (UG). Dieser Artikel erläutert die Eigenschaften, Vor- und Nachteile sowie die besonderen Merkmale dieser Rechtsform.

Definition der Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine Sonderform der GmbH, die 2008 im Rahmen des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts) eingeführt wurde. Sie wird oft als "Mini-GmbH" bezeichnet und ermöglicht eine Unternehmensgründung mit geringerem Stammkapital als bei einer klassischen GmbH.

Im Gegensatz zur GmbH, die ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erfordert, kann eine UG bereits mit einem symbolischen Euro gegründet werden. In der Praxis werden jedoch meist Beträge zwischen 1 und 1.000 Euro angesetzt. Diese niedrige Kapitalanforderung macht die UG besonders attraktiv für Existenzgründer und Kleinunternehmer.

Wesentliche Merkmale der UG

  • Die UG ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • Das Stammkapital kann zwischen 1 und 24.999 Euro betragen
  • Der Zusatz "haftungsbeschränkt" oder "UG (haftungsbeschränkt)" ist Pflichtbestandteil des Firmennamens
  • Die UG unterliegt den gleichen rechtlichen Bestimmungen wie eine GmbH
  • Es besteht eine gesetzliche Rücklagenbildungspflicht von 25% des Jahresüberschusses
  • Die UG kann in eine reguläre GmbH "hineinwachsen", sobald das Stammkapital 25.000 Euro erreicht

Gründung einer UG

Die Gründung einer UG erfolgt analog zur GmbH-Gründung und umfasst folgende Schritte:

  1. Gesellschaftsvertrag/Satzung notariell beurkunden lassen
  2. Einzahlung des Stammkapitals auf ein Geschäftskonto (muss vollständig eingezahlt werden)
  3. Anmeldung zum Handelsregister durch den Notar
  4. Eintragung ins Handelsregister (konstitutiv)

Die Gründungskosten (Notar, Handelsregister, ggf. Beratung) belaufen sich typischerweise auf ca. 300 bis 1.000 Euro, abhängig vom Stammkapital und der Komplexität der Satzung.

Der Gesellschaftsvertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Firma und Sitz der Gesellschaft
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Höhe des Stammkapitals
  • Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile

Rücklagenbildung und Umwandlung in eine GmbH

Eine Besonderheit der UG ist die gesetzliche Pflicht zur Rücklagenbildung. Jährlich müssen 25% des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Diese Rücklage darf ausschließlich verwendet werden für:

  • Verlustausgleich
  • Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
  • Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, der nicht durch Gewinnvortrag gedeckt ist

Sobald das angesammelte Stammkapital und die Rücklagen zusammen 25.000 Euro erreichen, kann die UG in eine reguläre GmbH umgewandelt werden. Diese Umwandlung ist jedoch keine Pflicht – die Gesellschaft kann auch dauerhaft als UG weitergeführt werden.

Haftung in der UG

Wie bei der GmbH haftet bei einer UG grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Gesellschafter haften in der Regel nicht mit ihrem Privatvermögen.

Jedoch gibt es wichtige Ausnahmen von dieser Haftungsbeschränkung:

  • Persönliche Haftung bei Unterkapitalisierung oder Vermischung von Gesellschafts- und Privatvermögen
  • Haftung des Geschäftsführers bei Insolvenzverschleppung oder anderen Pflichtverletzungen
  • Persönliche Haftung bei Bürgschaften oder Patronatserklärungen

Aufgrund des geringen Stammkapitals verlangen Geschäftspartner oder Banken von UG-Gesellschaftern häufig persönliche Sicherheiten oder Bürgschaften.

Vor- und Nachteile der UG

Vorteile:

  • Geringe Kapitalanforderung bei der Gründung
  • Beschränkte Haftung für die Gesellschafter
  • Imagevorteil einer Kapitalgesellschaft
  • Wachstumsfähigkeit und mögliche Umwandlung in eine GmbH
  • Flexibilität bei der Aufnahme weiterer Gesellschafter

Nachteile:

  • Rücklagenbildungspflicht (25% des Jahresüberschusses)
  • Höhere Gründungskosten im Vergleich zu Personengesellschaften
  • Buchführungs- und Bilanzierungspflicht mit entsprechenden Kosten
  • Geringeres Vertrauen bei Geschäftspartnern und Banken aufgrund des niedrigen Stammkapitals
  • Komplexere Verwaltung mit Jahresabschluss, Gesellschafterversammlungen etc.

Steuerliche Aspekte der UG

Steuerlich wird die UG wie eine GmbH behandelt:

  • Die UG unterliegt der Körperschaftsteuer (15% plus Solidaritätszuschlag)
  • Gewerbesteuer fällt an (je nach Hebesatz der Gemeinde)
  • Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter unterliegen der Abgeltungssteuer
  • Es gilt das Trennungsprinzip zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Für den Geschäftsführer gilt, dass er in der Regel als Angestellter der UG gilt und Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf sein Gehalt abgeführt werden müssen – auch wenn er gleichzeitig Gesellschafter ist.

Die UG als Sprungbrett zur GmbH

Die UG wurde als "Einstiegsmodell" für Gründer konzipiert, die zunächst mit wenig Kapital starten müssen. Durch die Pflicht zur Rücklagenbildung soll die UG schrittweise zu einer vollwertigen GmbH "heranwachsen".

Wenn das Geschäftsmodell erfolgreich ist und die UG profitabel arbeitet, kann sie durch folgende Schritte in eine GmbH umgewandelt werden:

  1. Beschluss über eine Kapitalerhöhung auf mindestens 25.000 Euro
  2. Notarielle Beurkundung der Kapitalerhöhung
  3. Anmeldung zum Handelsregister
  4. Nach Eintragung: Änderung des Firmennamens (Wegfall des Zusatzes "haftungsbeschränkt")

Diese Umwandlung ist ohne steuerliche Nachteile möglich und kann das Ansehen bei Geschäftspartnern verbessern.

Wann ist die UG die richtige Rechtsform?

Die UG eignet sich besonders für folgende Szenarien:

  • Startup-Gründungen mit begrenztem Startkapital
  • Dienstleistungsunternehmen mit geringem Kapitalbedarf
  • Kleinunternehmer, die eine Haftungsbeschränkung wünschen
  • Testphasen für Geschäftsideen, bevor größere Investitionen getätigt werden
  • Solopreneure, die eine rechtliche Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen anstreben

Für kapitalintensive Geschäftsmodelle, Unternehmen mit hohem Kreditbedarf oder Geschäftsfelder, in denen ein solides Stammkapital wichtig für die Reputation ist, kann die reguläre GmbH die bessere Wahl sein.

Praktische Tipps für UG-Gründer

  1. Wählen Sie einen seriösen Firmennamen – der Zusatz "UG (haftungsbeschränkt)" muss enthalten sein
  2. Legen Sie ein angemessenes Stammkapital fest (nicht zu knapp bemessen)
  3. Achten Sie auf eine sorgfältige Buchführung und Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen
  4. Planen Sie die Rücklagenbildung in Ihrer Finanzplanung ein
  5. Erwägen Sie, ob eine Umwandlung in eine GmbH mittelfristig sinnvoll ist
  6. Regeln Sie wichtige Aspekte wie Gewinnverteilung und Geschäftsführung klar im Gesellschaftsvertrag

Fazit

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bietet einen kostengünstigen Einstieg in die Welt der Kapitalgesellschaften mit begrenzter Haftung. Sie kombiniert die Vorteile einer Haftungsbeschränkung mit niedrigen Kapitalanforderungen und eignet sich besonders für Gründer mit begrenzten finanziellen Mitteln.

Die Pflicht zur Rücklagenbildung und die mögliche spätere Umwandlung in eine GmbH machen die UG zu einem "Sprungbrett" für wachsende Unternehmen. Trotz einiger Nachteile wie höheren Verwaltungsanforderungen und möglichen Akzeptanzproblemen bei Geschäftspartnern hat sich die UG als beliebte Rechtsform für Existenzgründer etabliert.

Weitere Rechtsformen können unter den Artikeln AG, GbR, GmbH, GmbH & Co. KG, KG und OHG eingesehen werden.

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