Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Erfahren Sie alles Wichtige über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dieser Artikel erläutert die Eigenschaften, Vor- und Nachteile sowie die Haftungsregelungen dieser Rechtsform.
Definition der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Sie entsteht durch einen Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.
Eigenschaften der GbR
- Die GbR ist die einfachste Form der Personengesellschaft.
- Sie entsteht durch formfreien Vertrag und erfordert keine Eintragung ins Handelsregister.
- Die Gesellschafter haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen.
- Die GbR ist teilrechtsfähig und kann unter ihrer Bezeichnung Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen.
- Die Geschäftsführung und Vertretung erfolgt gemeinschaftlich durch alle Gesellschafter, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Haftung in der GbR
Die Haftung in der GbR ist ein wesentlicher Aspekt dieser Rechtsform:
- Die Gesellschafter haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
- Gläubiger können sich direkt an die einzelnen Gesellschafter wenden.
- Die Gesellschafter haften auch mit ihrem Privatvermögen.
- Eine Haftungsbeschränkung ist nicht möglich.
Gründung einer GbR
Die Gründung einer GbR ist unkompliziert und erfordert lediglich einen Gesellschaftsvertrag, der auch mündlich geschlossen werden kann. Empfehlenswert ist jedoch eine schriftliche Vereinbarung, die folgende Punkte regelt:
- Zweck und Gegenstand der Gesellschaft
- Beiträge und Pflichten der Gesellschafter
- Geschäftsführung und Vertretung
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Dauer und Auflösung der Gesellschaft
Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht erforderlich.
Vor- und Nachteile der GbR
Vorteile:
- Einfache und schnelle Gründung
- Keine Mindestkapitalanforderungen
- Flexibilität und schnelle Entscheidungsfindung
- Geringer bürokratischer Aufwand
Nachteile:
- Unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter
- Schwierigkeiten bei der Eigenkapitalbeschaffung
- Probleme bei der Nachfolgeregelung
- Keine klare Trennung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen
Fazit
Die GbR eignet sich besonders für kleinere Projekte und Zusammenschlüsse, bei denen die Gesellschafter bereit sind, unbeschränkt zu haften und ein enges Vertrauensverhältnis besteht. Sie bietet eine einfache und flexible Möglichkeit der Zusammenarbeit, erfordert aber auch ein hohes Maß an Verantwortung und Risiko für die Gesellschafter.
Weitere Rechtsformen können unter den Artikeln AG, GmbH, GmbH & Co. KG, KG und OHG eingesehen werden.
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