Kommanditgesellschaft (KG)

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Die Kommanditgesellschaft (KG): Eine vielseitige Rechtsform für Unternehmen

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine weit verbreitete und bewährte Rechtsform für Unternehmen in Deutschland. Sie kombiniert Elemente der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft und bietet damit eine Reihe von Vorteilen für Unternehmer und Investoren. In diesem Artikel beleuchten wir die Grundzüge, die Vor- und Nachteile sowie die praktischen Aspekte dieser Gesellschaftsform.

Struktur und Haftung in der KG

Das prägende Merkmal der Kommanditgesellschaft ist die Unterscheidung zwischen zwei Arten von Gesellschaftern: den Komplementären und den Kommanditisten.

  • Komplementäre sind persönlich haftende Gesellschafter. Sie haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Zugleich sind sie meist auch die Geschäftsführer der KG und vertreten diese nach außen.

  • Kommanditisten dagegen sind Gesellschafter mit beschränkter Haftung. Ihre Haftung ist auf die Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Einlage (Kommanditeinlage) begrenzt. Sie sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen und haben weniger Mitspracherechte als die Komplementäre.

Eine KG muss mindestens einen Komplementär und einen Kommanditisten haben. Darüber hinaus sind viele Gestaltungen möglich, etwa mit mehreren Komplementären und/oder Kommanditisten oder mit juristischen Personen (z.B. GmbHs) in einer dieser Rollen.

Vorteile der Kommanditgesellschaft

Die KG bietet eine Reihe von Vorzügen, die sie für viele Unternehmer und Investoren attraktiv machen:

  • Haftungsbeschränkung für Investoren: Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage. Damit können sie ihr Risiko begrenzen und sind vor einem Totalverlust ihres Privatvermögens geschützt. Dies erleichtert die Gewinnung von Investoren und die Beschaffung von Eigenkapital.

  • Flexibilität und Gestaltungsfreiheit: Die gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung einer KG sind weit weniger restriktiv als etwa bei einer AG. Viele Punkte wie Gewinn- und Verlustverteilung, Einlagen oder Informationsrechte können im Gesellschaftsvertrag frei geregelt werden.

  • Steuerliche Transparenz: Als Personengesellschaft unterliegt die KG selbst nicht der Körperschaftsteuer. Gewinne und Verluste werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen versteuert. Dies kann je nach Situation steuerliche Vorteile bieten, etwa durch die Nutzung persönlicher Freibeträge und Steuersätze.

  • Kreditzugang und Reputation: Durch die persönliche Haftung der Komplementäre genießen KGs oft eine hohe Kreditwürdigkeit und ein gutes Ansehen im Geschäftsverkehr. Dies kann den Zugang zu Fremdkapital und die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern erleichtern.

  • Einbindung von Investoren und Nachfolgern: Über Kommanditanteile lassen sich Investoren oder Familienmitglieder flexibel am Unternehmen beteiligen, ohne dass sie in die Geschäftsführung eingebunden sind. Dies kann die Eigenkapitalbasis stärken und die Unternehmensnachfolge erleichtern.

Nachteile und Herausforderungen der KG

Neben ihren Vorzügen bringt die Rechtsform der KG auch einige Nachteile und Herausforderungen mit sich, die es zu bedenken gilt:

  • Unbeschränkte Haftung der Komplementäre: Die persönliche Vollhaftung mindestens eines Gesellschafters ist zwingend. Dies kann gerade für kleinere Unternehmen oder Einzelunternehmer ein erhebliches Risiko darstellen und die Bereitschaft zur Unternehmensgründung mindern.

  • Schwierige Trennung von Gesellschaft und Privatsphäre: Durch die enge Verflechtung von Gesellschafts- und Privatvermögen bei den Komplementären lassen sich geschäftliche und private Belange oft nur schwer trennen. Auch Haftungsfragen und Nachfolgeprobleme sind oft komplexer als bei Kapitalgesellschaften.

  • Konfliktpotenzial und Instabilität: Da Komplementäre weitreichende Geschäftsführungsbefugnisse haben, gleichzeitig aber auch mit ihrem Privatvermögen haften, sind Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern oft schwerer zu überbrücken als bei Kapitalgesellschaften. Gibt es mehrere Komplementäre, sind Pattsituationen und Blockaden nicht selten.

  • Aufwändige Gründung und Publizitätspflichten: Die Gründung einer KG erfordert einen notariellen Gesellschaftsvertrag und eine Eintragung ins Handelsregister. Auch spätere Änderungen müssen oft notariell beurkundet werden. Zudem bestehen umfangreiche Publizitätspflichten, etwa zur Offenlegung von Jahresabschlüssen.

  • Gewerbesteuerpflicht und Sozialversicherung: Anders als Personengesellschaften sind KGs gewerbesteuerpflichtig. Auch die Sozialversicherungspflicht der Gesellschafter-Geschäftsführer ist oft komplexer und nachteiliger als bei Kapitalgesellschaften.

Sonderform GmbH & Co. KG

Eine häufig anzutreffende Sonderform ist die GmbH & Co. KG. Hier ist der persönlich haftende Komplementär keine natürliche Person, sondern eine GmbH. Die Kommanditisten sind meist die Gesellschafter dieser GmbH.

Vorteil dieser Konstruktion ist, dass die Haftung der natürlichen Personen faktisch begrenzt wird auf ihre Kommandit- und GmbH-Einlagen. Zugleich bleiben viele Vorteile der KG erhalten, etwa die steuerliche Transparenz und die Flexibilität der Gewinnverteilung.

Nachteil ist der erhöhte Gründungs- und Verwaltungsaufwand, da sowohl eine GmbH als auch eine KG errichtet und betrieben werden müssen. Auch die Jahresabschlusserstellung und -prüfung ist aufwändiger.

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