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Konkurrenz­schutz­klausel - rechtliche Gestaltung und Durch­setzbar­keit

7 min Lesezeit

Der wirksame Schutz vor Wettbewerb durch ehemalige Mitarbeiter oder Verkäufer eines Unternehmens ist für viele Unternehmer ein zentrales Anliegen. Konkurrenzschutzklauseln bieten hier eine wichtige rechtliche Absicherung, müssen jedoch sorgfältig gestaltet werden, um tatsächlich durchsetzbar zu sein. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte bei der Gestaltung und Durchsetzung solcher Vereinbarungen.

Grundlagen der Konkurrenz­schutz­klausel

Eine Konkurrenzschutzklausel (auch Wettbewerbsverbot genannt) ist eine vertragliche Vereinbarung, die einen Vertragspartner daran hindert, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in Konkurrenz zum anderen Vertragspartner zu treten. Diese Klauseln finden sich typischerweise in:

  • Arbeitsverträgen mit Führungskräften und Schlüsselmitarbeitern
  • Unternehmenskaufverträgen
  • Gesellschaftsverträgen
  • Handelsvertreterverträgen

Die rechtliche Grundlage für Konkurrenz­schutz­klauseln ist in verschiedenen Gesetzen verankert, wobei das Prinzip der Verhältnismäßigkeit stets im Vordergrund steht.

Wesent­liche Ge­staltungs­elemente

Für die wirksame Gestaltung einer Konkurrenzschutzklausel sind folgende Elemente entscheidend:

  1. Zeitliche Begrenzung: Ein Wettbewerbsverbot darf je nach Kontext unterschiedlich lang sein. Bei Arbeitnehmern ist die maximale Dauer gesetzlich auf 2 Jahre begrenzt. Bei Unternehmensverkäufen werden je nach Branche und Vereinbarung meist 2-5 Jahre als angemessen angesehen.

  2. Räumliche Begrenzung: Die Klausel sollte sich auf ein angemessenes geografisches Gebiet beschränken, in dem das Unternehmen tatsächlich tätig ist. Eine globale Einschränkung ist nur in Ausnahmefällen durchsetzbar.

  3. Sachliche Begrenzung: Das Verbot muss auf Tätigkeiten beschränkt sein, die tatsächlich in Konkurrenz zum Unternehmen stehen. Eine zu weite Fassung kann zur Unwirksamkeit führen.

  4. Karenzentschädigung: Bei Arbeitnehmern ist eine angemessene finanzielle Entschädigung für die Dauer des Wettbewerbsverbots gesetzlich vorgeschrieben (mindestens 50% der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen).

Ein Beispiel für die sachliche Abgrenzung:

  • Zu weit: "Tätigkeit in der IT-Branche"
  • Angemessen: "Entwicklung und Vertrieb von Lagerverwaltungssoftware für den Einzelhandel"

Beson­der­heiten beim Unter­nehmen­sver­kauf

Beim Verkauf eines Unternehmens haben Konkurrenzschutzklauseln besondere Bedeutung, da der Verkäufer oft umfassende Markt- und Kundenkenntnisse besitzt:

  • Die zulässige Dauer ist typischerweise länger als bei Arbeitnehmern
  • Eine Karenzentschädigung ist nicht zwingend erforderlich, wird aber oft im Kaufpreis berücksichtigt
  • Das Wettbewerbsverbot sollte präzise den übertragenen Geschäftsbereich abdecken

Ein wichtiger Tipp für Verkäufer: Verhandeln Sie das Wettbewerbsverbot detailliert und lassen Sie sich bei Bedarf durch einen Rechtsexperten beraten.

Häufige Fehler und deren Vermeidung

Bei der Gestaltung von Konkurrenzschutzklauseln werden oft Fehler gemacht, die zur teilweisen oder vollständigen Unwirksamkeit führen können:

  1. Übermäßige Einschränkungen: Zu lange Laufzeiten oder zu weite räumliche Geltungsbereiche führen oft zur Unwirksamkeit.

  2. Unklare Formulierungen: Vage Definitionen des verbotenen Tätigkeitsbereichs schaffen Rechtsunsicherheit.

  3. Fehlende Karenzentschädigung: Bei Arbeitnehmern ist ohne angemessene Entschädigung das Wettbewerbsverbot unwirksam.

  4. Keine salvatorische Klausel: Eine fehlende Regelung zur teilweisen Aufrechterhaltung bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen kann zum vollständigen Wegfall führen.

Beispiel einer sachgerechten Formulierung:
"Der Verkäufer verpflichtet sich, für einen Zeitraum von drei Jahren nach Closing in den Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz weder direkt noch indirekt als Unternehmer, Angestellter, Berater oder in sonstiger Weise im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von XYZ-Produkten tätig zu werden."

Durch­setzung von Kon­kurrenz­schutz­klauseln

Die Durch­setzung einer Kon­kurrenz­schutz­klausel erfolgt typischerweise in folgenden Schritten:

  1. Abmahnung: Formale Aufforderung zur Unter­lassung der Wett­bewerbstätigkeit
  2. Einstweilige Verfügung: Schnelles gerichtliches Verfahren zur vorläufigen Unterbindung
  3. Hauptsacheverfahren: Umfassende gerichtliche Klärung
  4. Schadensersatzforderungen: Bei Nachweis eines wirtschaftlichen Schadens

Für eine erfolgreiche Durchsetzung ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich:

  • Nachweise der Wettbewerbstätigkeit (z.B. Screenshots, Zeugenaussagen)
  • Dokumentation entstandener wirtschaftlicher Schäden
  • Belege für die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen

Mehr zu diesem Thema in unserem Artikel Rechtliche Durchsetzung von Wettbewerbsverboten: Praxistipps.

In­ter­na­tionale Aspekte

Bei grenz­überschreitenden Geschäfts­beziehungen ist die rechtliche Situation komplexer:

  • Die Durchsetzbarkeit von Konkurrenzschutzklauseln variiert stark zwischen verschiedenen Ländern
  • Eine klare Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung ist essentiell
  • In manchen Ländern (z.B. Kalifornien) sind Wettbewerbsverbote grundsätzlich nur sehr eingeschränkt durchsetzbar

Ein umsichtiger Ansatz ist die Anpassung der Klausel an die jeweiligen nationalen Rechtssysteme, in denen das Unternehmen tätig ist.

Fazit

Eine wirksame Konkurrenz­schutzklausel ist ein wichtiges Instrument zum Schutz Ihrer Geschäftsinteressen, aber auch eine rechtliche Herausforderung. Die sorgfältige Gestaltung unter Berücksichtigung der zeitlichen, räumlichen und sachlichen Grenzen ist entscheidend für die Durchsetzbarkeit. Bei der Formulierung und Durchsetzung sollten Sie stets fachkundigen Rechtsrat einholen, um Ihre Interessen optimal zu sichern und gleichzeitig rechtliche Risiken zu minimieren.

Die Konkurrenz­schutzklausel ist kein Allheilmittel, sondern Teil einer umfassenden Strategie zum Schutz Ihres Unternehmens. Ergänzende Maßnahmen wie Geheimhaltungsvereinbarungen und die Sicherung von geistigem Eigentum sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

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Über den Autor

Christopher Heckel

Christopher Heckel

Co-Founder & CTO

Christopher hat als CTO des Mittelstandsfinanziers Creditshelf die digitale Transformation von Finanzlösungen für den Mittelstand geleitet. Viaductus wurde mit dem Ziel gegründet, mit Technologie für Unternehmensübernahmen und -verkäufe Menschen zu unterstützen, ihre finanziellen Ziele zu erreichen.

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