Share Deal
Erfahren Sie mehr über einen Share Deal. Erfahren Sie, wie diese Transaktionsform Unternehmen beim Kauf und Verkauf von Gesellschaftsanteilen hilft.
Share Deal: Übernahme von Gesellschaftsanteilen statt Vermögenswerten
Bei Unternehmenstransaktionen stehen grundsätzlich zwei verschiedene Übertragungswege zur Verfügung: der Asset Deal und der Share Deal. Im Gegensatz zum Asset Deal, bei dem einzelne Vermögensgegenstände erworben werden, handelt es sich beim Share Deal um den Erwerb von Gesellschaftsanteilen. Der Käufer übernimmt dabei die Gesellschaft als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten. Diese Transaktionsform bietet sowohl für Käufer als auch für Verkäufer spezifische Vor- und Nachteile.
Merkmale und Struktur des Share Deals
Das wesentliche Merkmal eines Share Deals ist der Erwerb der Anteile an der Zielgesellschaft. Je nach Rechtsform kann es sich dabei um Aktien (bei einer AG), GmbH-Anteile oder Anteile an Personengesellschaften (KG, OHG) handeln. Der Käufer tritt durch den Anteilserwerb in die Gesellschafterstellung ein und übernimmt damit indirekt alle Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Verträge der Gesellschaft.
Im Gegensatz zum Asset Deal bleibt die rechtliche Identität des Unternehmens beim Share Deal unverändert. Es findet lediglich ein Wechsel in der Gesellschafterstellung statt, während die Gesellschaft selbst mit all ihren Rechtsbeziehungen fortbesteht. Vertragspartner, Arbeitnehmer, Behörden und andere Dritte sind vom Eigentümerwechsel grundsätzlich nicht betroffen.
Die rechtliche Umsetzung eines Share Deals hängt von der Rechtsform der Zielgesellschaft ab:
- Bei einer GmbH ist für die Übertragung von Geschäftsanteilen eine notarielle Beurkundung erforderlich (§ 15 Abs. 3 GmbHG).
- Bei Aktiengesellschaften erfolgt die Übertragung der Aktien je nach Art der Aktien durch Indossament, Übergabe oder Abtretung.
- Bei Personengesellschaften richtet sich die Übertragung nach dem Gesellschaftsvertrag und erfordert in der Regel die Zustimmung der anderen Gesellschafter.
Vor- und Nachteile des Share Deals
Der Share Deal bietet verschiedene Vorteile, insbesondere:
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Rechtliche Kontinuität: Da nur die Gesellschafteranteile übertragen werden, bleiben alle Verträge, Genehmigungen und Rechtspositionen der Gesellschaft unberührt. Dies sorgt für eine nahtlose Fortführung des Geschäftsbetriebs.
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Geringerer Transaktionsaufwand: Im Vergleich zum Asset Deal ist der Share Deal oft weniger komplex, da nicht jeder einzelne Vermögensgegenstand separat übertragen werden muss.
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Keine Zustimmungserfordernisse Dritter: In der Regel ist für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen keine Zustimmung von Vertragspartnern der Gesellschaft erforderlich, was den Prozess vereinfacht.
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Steuerliche Vorteile: Für den Verkäufer kann ein Share Deal steuerlich vorteilhaft sein. Veräußerungsgewinne können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei oder steuerermäßigt sein.
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Übertragung aller Wirtschaftsgüter: Auch schwer übertragbare Vermögenswerte (wie etwa nicht übertragbare Genehmigungen, faktische Geschäftsbeziehungen oder Goodwill) gehen indirekt auf den Käufer über.
Diesen Vorteilen stehen jedoch auch einige Nachteile und Risiken gegenüber:
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Haftungsrisiken: Der Käufer übernimmt alle bekannten und unbekannten Verbindlichkeiten und Risiken der Gesellschaft, auch solche aus der Zeit vor dem Erwerb ("Leichen im Keller").
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Keine Neubewertung: Anders als beim Asset Deal können die erworbenen Vermögenswerte beim Share Deal nicht neu bewertet und abgeschrieben werden, was steuerliche Nachteile haben kann.
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Gesellschaftsrechtliche Komplexität: Je nach Gesellschaftsform und -vertrag können besondere Anforderungen oder Beschränkungen für die Übertragung von Anteilen bestehen.
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Genehmigungserfordernisse: Bei größeren Transaktionen können kartellrechtliche Genehmigungen oder sektorspezifische Genehmigungen (z.B. im Finanz- oder Energiesektor) erforderlich sein.
Ob ein Share Deal oder ein Asset Deal vorzugswürdig ist, hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von den strategischen Zielen des Käufers, der Struktur des Zielunternehmens, steuerlichen Überlegungen sowie den spezifischen Risiken und Chancen der Transaktion.
Prozess und Gestaltung des Share Deals
Die Durchführung eines Share Deals erfolgt typischerweise in mehreren Phasen:
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Strategische Planung und Auswahl des Zielunternehmens: Der Käufer definiert seine Akquisitionsstrategie und identifiziert passende Zielunternehmen.
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Vorverhandlungen und Letter of Intent: In ersten Gesprächen werden grundlegende Parameter der Transaktion (Kaufgegenstand, Preisrahmen, Zeitplan) festgelegt und oft in einem unverbindlichen "Letter of Intent" (LoI) oder "Term Sheet" dokumentiert.
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Due Diligence: Der Käufer führt eine umfassende Prüfung der Zielgesellschaft durch (rechtlich, wirtschaftlich, steuerlich, technisch etc.), um Chancen und Risiken zu bewerten.
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Vertragsverhandlungen: Auf Basis der Due-Diligence-Ergebnisse wird der Kaufvertrag (Share Purchase Agreement, SPA) ausgehandelt. Hier werden insbesondere Kaufpreis, Gewährleistungen, Garantien, Bedingungen und Vollzugsmodalitäten festgelegt.
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Signing: Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags (Signing) verpflichten sich die Parteien verbindlich zur Durchführung der Transaktion.
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Closing: Beim Vollzug der Transaktion (Closing) werden die Anteile übertragen und der Kaufpreis gezahlt. Dies kann unmittelbar nach dem Signing erfolgen oder zu einem späteren Zeitpunkt, wenn bestimmte Bedingungen (z.B. behördliche Genehmigungen) noch erfüllt werden müssen.
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Post-Merger-Integration: Nach Abschluss der Transaktion erfolgt die Integration des erworbenen Unternehmens in die Strukturen des Käufers.
Bei der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung des Share Deals sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen:
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Kaufpreisgestaltung: Neben der Höhe des Kaufpreises sind auch Anpassungsmechanismen (z.B. Closing Accounts, Locked Box, Earn-Out) und Zahlungsmodalitäten (Einmalzahlung, Ratenzahlung, Treuhandkonten) festzulegen.
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Gewährleistungen und Garantien: Der Verkäufer gibt typischerweise umfangreiche Zusicherungen über die Beschaffenheit der Gesellschaft ab. Bei Verletzung dieser Zusicherungen stehen dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz oder andere Rechtsbehelfe zu.
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Due Diligence und Offenlegung: Im Rahmen der Due Diligence legt der Verkäufer Informationen über die Gesellschaft offen. Diese Offenlegung kann die Haftung des Verkäufers für Gewährleistungsverletzungen einschränken.
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Vollzugsbedingungen: Der Vollzug der Transaktion wird oft von bestimmten Bedingungen abhängig gemacht, wie etwa behördlichen Genehmigungen, der Zustimmung von Dritten oder dem Nichteintritt wesentlicher nachteiliger Veränderungen (Material Adverse Change).
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Steuerliche Gestaltung: Je nach Situation kann eine bestimmte Struktur der Transaktion steuerliche Vorteile bieten. Dies betrifft etwa die Frage, ob der Käufer die Anteile direkt oder über eine Zwischengesellschaft erwirbt.
Angesichts der rechtlichen und wirtschaftlichen Komplexität von Share Deals ist eine fundierte Beratung durch Experten für M&A, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht unverzichtbar. Sie können dabei helfen, die Transaktion zu strukturieren, Risiken zu minimieren und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Praktische Beispiele und Anwendungsfälle
Share Deals sind besonders in folgenden Situationen vorteilhaft:
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Komplexe Unternehmen: Bei Unternehmen mit zahlreichen Verträgen, Genehmigungen oder schwer übertragbaren Vermögenswerten kann der Share Deal die einfachere Option sein.
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Steueroptimierung für Verkäufer: Wenn der Verkäufer eine natürliche Person ist, können Steuervorteile wie der Teileinkünfteverfahren oder unter bestimmten Voraussetzungen Freibeträge genutzt werden.
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Branchenspezifische Gründe: In bestimmten Branchen (z.B. Immobilien) kann ein Share Deal Vorteile bei der Grunderwerbsteuer oder anderen Steuern bieten.
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Strategische Übernahmen: Bei vollständigen Übernahmen mit dem Ziel der Integration in den eigenen Konzern ist der Share Deal oft die bevorzugte Option.
Typische Anwendungsfälle für Share Deals sind:
- Der Kauf einer GmbH durch einen strategischen Investor
- Die Übernahme eines Familienunternehmens im Rahmen der Nachfolgeplanung
- Der Erwerb von Beteiligungen durch Private-Equity-Investoren
- Konzerninterne Umstrukturierungen und Anteilsübertragungen
Zusammenfassung und Ausblick
Der Share Deal stellt eine wichtige und häufig genutzte Option für Unternehmenstransaktionen dar. Seine Vorteile liegen insbesondere in der rechtlichen Kontinuität, dem geringeren Transaktionsaufwand und möglichen steuerlichen Vorteilen für Verkäufer. Dem stehen als Nachteile vor allem die Übernahme aller Verbindlichkeiten und das Fehlen einer Neubewertung der Vermögenswerte gegenüber.
Die Entscheidung zwischen Share Deal und Asset Deal sollte stets auf Basis einer sorgfältigen Analyse der spezifischen Umstände und unter Berücksichtigung der strategischen, rechtlichen und steuerlichen Aspekte getroffen werden. Eine professionelle Beratung ist dabei unerlässlich, um die Chancen der Transaktion zu optimieren und Risiken zu minimieren.
Mit zunehmender Komplexität der Unternehmenslandschaft und wachsenden regulatorischen Anforderungen gewinnt auch die Gestaltung von Share Deals an Komplexität. Umso wichtiger ist es, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen und den Transaktionsprozess professionell zu steuern.
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